Corona-Testpflicht ab Montag, 26.04.2021
Testpflicht
Ab dem 26. April 2021 können am Präsenzunterricht und am Pädagogischen Angebot am Vormittag und am Betreuungsangebot am Nachmittag oder an Angeboten der Ferienbetreuung im Rahmen der FGTS nur noch die Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die ihre Testpflicht erfüllen. Die Testpflicht kann durch die Teilnahme an den zweimal wöchentlich in der Schule angebotenen Testungen erfüllt werden.
Die Testpflicht kann außerdem auch erfüllt werden, indem für die beiden Tage, an denen der Test in der Schule stattfindet, ein anderer Nachweis (gem. § 5a der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie) darüber vorgelegt wird, dass ihr Kind nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert ist. Gültig sind Testzertifikate, die einen an einer privaten oder im Auftrag des Saarlandes betriebenen Teststelle (z.B. private Teststelle, Testzentrum oder Apotheke) mit negativem Ergebnis durchgeführten SARS-CoV-2 PoC-Antigen-Test oder Selbsttest bescheinigen. Ein anderweitiger Nachweis ist dann zu akzeptieren, wenn er auf einer Testung beruht, die am Vortag der an der Schule angebotenen Testung oder am gleichen Tag durchgeführt wurde.
Weitere Informationen finden Sie weiter unten.
Die Schulleitung